Freie Bauern in Norddeutschland?

Ja, es gab die freien Bauern auch in Norddeutschland und im ganzen mittelalterlichen Europa.

Der Bauernstand war die zahlreichste Bevölkerungsschicht und bildet daher für lange Zeit die natürliche Reserve der geballten Arbeitskraft des Volkes.

Die bäuerliche Entwicklung bewegte sich zeitlich und räumlich überaus ungleich. Große Unterschiede rechtlicher und sozialer Art bestanden zwischen West und Ost, zwischen Altdeutschland und dem neuen Kolonialland. Von großer Bedeutung für die Stellung des Bauern war der Charakter der Grundherrschaft. Die vollwertig freien Bauern der altgermanischen Zeit schmolzen in den mittelalterlichen Jahrhunderten auf eine kleine Zahl zusammen. Die große Mehrheit des bäuerlichen Standes befand sich vielmehr in einem Abhängigkeitsverhältnis von der Grundherrschaft, das vom 10. bis zum 12. Jahrhundert ständig wuchs. Im 13. und 14. Jahrhundert ging die Abhängigkeit, allerdings nur auf altdeutschem Boden, erheblich zurück. Im ostdeutschen Kolonialland dagegen dehnte sie sich besonders stark aus. Die wichtigste und zahlreichste Gruppe der Hörigen bildeten die Zinsbauern, deren Abhängigkeit aber nur bedingt war und die sich vielfach den freien Bauern näherten, während die eigentlich unfreien auf den Fronhöfen selbst in voller Abhängigkeit vom Grundherrn tätig waren. Dieses Abhängigkeitsverhältnis von der Grundherrschaft hat sich in mehrfachem Auf und Ab bewegt.

Die Bauern, der „armselige und mühsame“ Stand der „armen Leute“, wie sie im Mittelalter genannt wurden, zerfielen zu Anfang und während des Mittelalters in drei Gruppen. Sie waren entweder Freie, Hörige oder Leibeigene.

 

Freie Bauern

 

Zur Zeit Karls des Großen gab es noch viele wehrpflichtige, Freie Bauern, die das Recht hatten, Waffen zu tragen, und die Pflicht, Steuern zu zahlen und an den Kriegen teilzunehmen. Um der unter Karl dem Großen zur Belastung werdenden Kriegspflicht zu entgehen, hatten sich jedoch viele Bauern in die Abhängigkeit eines Adligen oder Geistlichen begeben. In anderen deutschen Gebieten wurden viele Höfe durch die Realteilung, in der sämtliche Kinder mit einem Stückchen Land ihres Vaters beerbt wurden, so klein und unrentabel, das deren Besitzer im Laufe der Zeit ebenfalls in die Abhängigkeit eines adligen oder geistlichen Herrn gerieten. So wurden die freien Bauern im 8. - 11. Jh. immer mehr zu einer Randgruppe. „Freie Bauern“ gab es im 13. Jahhundert also nicht sehr viele. Von jedem Abhängigkeitsverhältnis frei erhalten hatten sich namentlich die Ditmarsen zwischen Elbe und Eider und die Stedinger an der Wesermündung. Sie saßen als freie Grundherren auf ihren uralten Höfen und bildeten ein freies Bauerntum, bis ins 19. Jahrhundert hinein, das auf den Reichstagen eigene Vertreter hatte. Auch in Westfalen, sowie an den südlichen Grenzmarken des Reiches, im jetzigen Bayern und Österreich, namentlich aber in der heutigen Schweiz erhielten sich bis zum 14. Jahrhundert freie Bauerngemeinden. Sie hatten das Recht, nur von ihresgleichen nach dem Volksrecht gerichtet zu werden, vor Gericht Zeugnis abzugeben, bei den kaiserlichen Gerichten Berufung einzulegen und über öffentliche Angelegenheiten in freien Versammlungen sich zu beraten. Sie galten unter sich den Rechten nach gleich und ebenbürtig. Doch gab es auch vereinzelt in ganz Deutschland freie Bauern. In unserem Fall haben sich unsere Vorfahren durch die außerordentlichen Verdienste während der Wehrplicht, ihre Stellung und ihre Freiheit durchsetzen können und an den jeweils erstgeborenen weitergegeben Die restlichen Söhne begaben sich in die Abhängigkeit des Grundherren, Töchter wurden an andere Bauern verheiratet, oder dem Grundherrin als kurzzeitige Gespielin überlassen.

Die wenigen freien Bauern (auch Freibauern genannt) in einer Grundherrschaft hatten im Gegensatz zu den Unfreien nur in der Zeit der Aussaat und der Ernte, auf den Äckern des Grundherren zu helfen. 

In unserem Fall war unser Grundherr bis zu seinem Tode Graf Gunzelin zu Wolfenbüttel. Er übernahm 1202 nach einer Fehde mit dem Hildesheimer Bischof Hartbert die Burg Peine und gründete 1220 die Siedlung Peine 1223 wurden Peine die Stadtrechte verliehen. (alte Schreibweisen von Peine waren Peyna, Peina). Seit 1260 unterliegen wir dem Hochstift Hildesheim unter Bischhof Otto von Braunschweig-Lüneburg. 

Ein freier Bauer besaß eigenen Grund, oder hatte diesen von einem Grundherren gepachtet. Er konnte seinen Wohnort, seine Ehegatten und sein Arbeitsvehältnis selbst bestimmen. Die Feibauern waren meist die wohlhabensten und wichtigsten Personen des Dorfes.

Freier Bauer bedeutet nicht gleich Vogelfrei!

 

(Quellen:  kleio.org  Die "Geschichte" der Bauern,                             deutschland-im-mittelalter.de  Bauern im Mittelalter,

wikipedia)

 

 

Hörige Bauern:

Die hörigen Bauern konnten ihre eigenen Felder bearbeiten und ihr eigenes Vieh züchten. Allerdings mussten sie, da sie auf dem Land ihres Grundherrn lebten und arbeiteten, an ihren Grundherrn Steuern, in Form von Getreide, Früchten oder Vieh zahlen. Außerdem mussten sie am Hof ihres Herrn Frondienste leisten, die ihnen dann zur Bearbeitung ihres Feldes fehlten.

 

Leibeigene Bauern:

Sie waren ihrem Herrn vollkommen unterworfen. Er sagte ihnen, wo sie zu Wohnen, ob und wen sie heiraten durften. Sie mussten das gesamte Jahr über Frondienste leisten. Dafür aber weder Kriegsdienst leisten noch Steuern zahlen.